Beratung

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95

Seit 2013 müssen Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung Beratung in Anspruch nehmen. Dabei geht es um Information und Beratung über die Folgen einer Scheidung für die minderjährigen Kinder.

Vom Gericht angeordnete Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 Abs.3 Z1 AußStrG bei Trennung & Scheidung.

Allgemeine Eltern / Erziehungsberatung

In den Eltern-Kind-Zentren der Stadt Leonding können Leondinger eine einmalige Beratung bei mir in Anspruch nehmen. Die Kosten übernimmt die Stadtgemeinde (€5 Selbstbehalt). Die Gemeinde Wilhering zahlt zu einem Erziehungsberatungsgespräch einen Zuschuss von €50.